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Betreutes Wohnen I Schulsozialarbeit I Soziale Gruppenarbeit |
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Betreutes Wohnen / Nachbetreuung |
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Junge Menschen, die eine gewisse Selbständigkeit erreicht haben und in Familie oder Heimgruppe nicht mehr integrier- oder förderbar sind, aber für ihren weiteren Weg noch ein begleitetes Erprobungsfeld benötigen.
Ziele und Betreuungsrahmen richten sich nach den bereits vorhandenen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Jugendlichen und den Anforderungen seiner Lebensrealität
Die Evangelische Kinder- und Jugendhilfe Münchberg bietet Jugendlichen Begleitung bei der Verselbständigung an. Aufnahmekriterien: In einer Maßnahme zum betreuten Wohnen können Jugendliche aus dem Kinderheim, den Wohngemeinschaften, wie externe Jugendliche, durch Anfrage mittels des Jugendamtes aufgenommen werden. Ziel: Ziel der Maßnahme ist es, den Jugendlichen zu einem selbstverantworteten und eigenständigen Leben zu führen. Daher ist die Maßnahme befristet. Durchführung: Die Maßnahme wird mittels des Hilfeplans zwischen Jugendamt, Einrichtung und dem zu Betreuenden beschlossen. Der Beginn, die Dauer, die Beendigung, Betreuungsinhalte und die Finanzierung werden individuell geregelt. Bei Verweigerung der Mitarbeit des Jugendlichen kann dies auch zur Beendigung der Maßnahme führen. Räumlichkeiten: Die Evang.
Kinder- und Jugendhilfe Münchberg mietet Räumlichkeiten
an und stellt sie dem Betreuten zur Verfügung. Mitarbeiter: Je nach individueller Maßnahme steht ein Mitarbeiter, in Ausnahmefällen auch ein Mitarbeiter aus dem Fachdienst, zur Verfügung. |
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